DER VORSTAND

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Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und drei Stellvertretern. Er leitet die Verwaltung des Kongresses und die Verhandlungen im Plenum, der ständigen Versammlung und des Ältestenrates, vertritt den Kongress bei offiziellen Anlässen und ist zuständig für die Verwaltung und die interne Organisation des Kongresses.

(geänderter Absatz. Gesetzgebungsbeschluss des Kongresses N° 002-2001-CR, am 10. August 2001 veröffentlicht.)
(geänderter Absatz. Gesetzgebungsbeschluss des Kongresses N° 022-2005-CR, am 8. Juli 2001 veröffentlicht.)

Der Vorstand überwacht die Verwaltung des Kongresses nach der Verwaltungs- und Finanzspolitik, die von ihm in Übereinstimmung mit der vom Plenum des Kongresses und der ständigen Versammlung beschlossenen Richtlinien festgelegt werden.

Der Vorstand ernennt die leitenden Beamten des Kongresses auf Vorschlag des Generalsekretärs und erstattet dem Ältestenrat darüber Bericht. Er ist auch zuständig für die Genehmigung von Vertragsabschlüßen für die Dienstleistungen und für die Durchführung allgemeiner Auswahlverfahren und Ernennung und Einstellung von Fachkräften, Techniker/innen und Hilfskräften, die für den normalen Ablauf des parlamentarischen Betriebs benötigt werden. Er stimmt dem Haushalt und der Rechnungslegung des Kongresses, bevor diese durch den Präsidenten im Plenum vorgestellt werden.

 

Verantwortlich für die Information:

Technisches Sekretariat

 

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