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GESETZGEBUNGSPROZESS

¿Wie entsteht ein Gesetz?

Die erste historische Verantwortung des Parlaments ist die Schaffung der Gesetze. Für die Vorbereitung und Verkündung eines Gesetzes legt die Verfassung
in Peru verschiedene Wege fest.

Der Präsident der Republik und die Mitglieder des Kongresses und der Rechtsprechung, sowie andere öffentlichen Einrichtungen, die Gemeinde und die Kammern haben das Recht auf gesetzgeberische Initiative.

In Ausübung des Initiativrechts können auch die Bürgerinnen und Bürger gemäß der Verfassung Gesetzentwürfe in den Kongress einbringen.

DAS BÜRO FÜR DOKUMENTENBEARBEITUNG

Das Büro für Dokumentenbearbaitung ist zuständig für Annahme, Register und Nummerierung der Gesetzentwürfe.

GENERALSEKRETARIAT

Nachdem der Entwurf durch das Büro für Dokumentenbearbeitung eingebracht worden ist, informiert der Generalsekretär den Ältestenrat durch den Versanderlass, der
folgendes enthalten soll:

  • Datum
  • Nummer des Entwurfs
  • Ausschuss (oder Ausschüsse), an den (die) der Gesetzentwurf nach Anhörung eines Mitgliedes des Vorstandes überwiesen wird.
Unterschrift des Generalsekretärs

AUSSCHÜSSE

In den Ausschüssen, die mit Mitgliedern der verschiedenen Fraktionen besetzt sind, werden die Gesetzentwürfe gründlich geprüft. Es handelt sich darum, verschiedene Standpunkte anzugleichen und Entscheidungen im Konsens zwischen den Fraktionen und ihren einzelnen Positionen treffen zu können.

Dreißig Werktage nach Überweisung einer Vorlage müssen die Ausschüsse ihre Beschlüsse abgeben, die die Meinung aller Mitglieder beinhalten soll. D.h., dass die Abstimmungsergebnisse aufgeführt und das Minderheitenbeschlüsse genannt werden müssen. Beschlüsse können sein:

  • Befürwortender Beschluss.
  • ablehnender Beschluss (zum Archiv)
  • zurückgewiesener Beschluss (zum Archiv)

Werden die Vorlagen an mehrere Ausschüsse überwiesen, wird der Vorrang von der Ordnung, die im Versanderlass steht, bestimmt. Ausschüsse als Ganze order
Ausschussmitglieder individuell können Beschlüsse vorlegen.

ÄLTESTENRAT

Nach der Annahme der Stellungnahmen werden die Vorlagen vom Ältestenrat mit Unterstützung vom Generalsekretär, parlamentarischen Generaldirektor und 

Schriftführer der Sitzungen geordnet und auf die Tagesordnung gesetzt, um sie im Plenum zu erörtern:

  • legt die Gesamtdauer der Aussprache über die Beschlüsse fest.
  • ordnet die Zustellung der Kopien von Beschlüssen an die Mitglieder des Kongresses 24 Stunden vorher an.
In dringenden Fällen, die vom Präsidenten entschieden werden, können diese Kopien ins Haus geliefert werden.

DAS PLENUM

Nach einer manchmal beschwerlichen Debatte kann der Kongress das Gesetz entweder verabschieden oder ablehnen, und so zum Archiv senden.

Die Debatten werden gründlich registriert, alle Vorfälle und gefassten Beschlüsse werden wortwörtlich protokolliert und werden als amtlichen Protokolle im Amtsblatt veröffentlicht, das 1885 von dem Dichter und ehemaligen Präsidenten des Senates, José Galvez, geschaffen wurde.

BÜRO FÜR SCHRIFTFÜHRUNG UND TAGESORDNUNG

Dieses Büro ist zuständig für die Fertigstellung der Gesetzesfassung zur Übergabe an die Regierung.

DAS GENERALSEKRETARIAT

Der Generalsekretär überprüft und beglaubigt das Gesetz und ordnet seine Weitergabe an den Präsidenten der Republik zur Verkündung innerhalb der nächsten 15 Werktage an.

DIE EXEKUTIVE

  • Wenn keine Bedenken bestehen, unterzeichnet der Präsident das Gesetz. So ist es verabschiedet und der Präsident ordnet abschließend die Verkündung an.
  • Wenn der Präsident Bedenken zum Gesetz als Ganzem oder zu Teilen der verabschiedeten Gesetzesvorlage hat, legt er dem Kongress das Gesetz oder die
    Vorlage innerhalb von 15 Werktagen vor.
  • Wenn die Frist abgelaufen ist und der Präsident die überwiesene Gesetzesvorlage nicht verkündet, ist der Präsident des Kongresses oder derjernige der ständigen
    Versammlung zuständig für die Verkündung.
  • Der Kongress kann seine Gesetzgebungsfunktion bei bestimmten Themen an die Exekutive delegieren, mit der Verpflichtung dem Kongress Rechenschaft abzulegen.

VERKÜNDUNG UND VERÖFFENTLICHUNG

Die ausgefertigten Gesetze werden im peruanischen Gesetzblatt “El Peruano” unter der Rubrik “gesetzliche Regelungen” veröffentlicht.

GELTUNG DES GESETZES

Gesetze treten einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Gesetzblatt der amtlichen Zeitung “El Peruano” in Kraft.

Soweit im Gesetz nichts anderes vorgesehen ist – und dort ein längerer Zeitraum insgesamt oder für einen Teil des Gesetzes vorgesehen ist - tritt das Gesetz einen Tag nach seiner Veröffentlichung im Gesetzblatt “El Peruano” in Kraft.

 

Verantwortlich für die Information:

Parlamentarische GeneralDirektion

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



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