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DIE GENERALDIREKTION VERWALTUNG

Die Generaldirektion Verwaltung ist ein vom Generalsekretariat abhängiges Büro.

Sie ist zuständig für das Personalwesen und die physischen und technischen Mittel, für die Dienstleistungen, die Vermögensverwaltung, die Buchhaltung und den Haushaltsvollzug des Kongresses, sowie die Organisation und Entwicklung der öffentlichen Preisausschreibungen und allgemeinen Auswahlverfahren aufgrund von
Befähigungsnachweisen.

Die Generaldirektion Verwaltung wird von dem Generaldirektor geleitet, der auf Vorschlag des Generalsekretärs vom Vorstand ernannt wird.

 

Verantwortlich für die Information:
Generaldirektion Verwaltung

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