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DER PRÄSIDENT DES KONGRESSES

Siehe Website des Präsidents des Kongresses
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Liste der Präsidenten des Konfresses von 1822 bis heute
[nur in spanischer Sprach]

Siehe Reden des Präsidenten [nur in spanischer Sprach]

Der Präsident des Kongresses nimmt die folgenden Funktionen wahr und hat die folgenden Befugnisse:

  • Präsident des Kongresses nimmt die folgenden Funktionen wahr und hat die folgenden Befugnisse:

    1. Der Präsident vertritt den Kongress und ihm wird die Ehre seiner hohen Stellung erwiessen.
    2. Der Präsident führt den Vorsitz der Sitzungen während des Plenums, der ständigen Versammlung und des Vorstands. Er erteilt den Mitgliedern das Wort, wahrt die Ordnung im Hause und leitet die Verhandlungen und führt die Abstimmungen durch, in Übereinstimmung mit den in der Verfassung, den Gesetzen und den Durchfürungsbestimmungen festgelegten Verfahrensregelungen.
    3. Der Präsident achtet auf die Einhaltung der Rechtsordnung und dieser Geschäftsordnung. Er schützt die Rechte und Befugnisse der Mitglieder des Kongresses sowie der einzelnen Fraktionen. Er fördert den Konsens und die Verständigung. Seine Aufgabe ist es, die Organisation und das Funtionieren des Kongresses zu achten und dem Kongress Respekt zu verschaffen, der als Diskussions- und Beratungsorgan den politischen Pluralismus der Nation verkörpert.

    (geänderter Absatz. Gesetzgebungsbeschluss des Kongresses N° 011-2001-CR, am 13 Oktober 2001 veröffentlicht.)

    1. Der Präsident zusammen mit einem der Stellvertreter muss die vom Parlament beschlossenen Gesetze unterzeichnen, damit sie vom Präsidenten der Republik verkündet werden können. Im Falle, dass der Präsident der Republik ein Gesetz nicht innerhalb von 15 Tagen verkündet, gemäß Artikel 108, Absatz 1 der Verfassung ist der Präsident des Kongresses auch zuständig für die Verkündung der Gesetze. Ebenfalls ist er zuständig für die Unterzeichung der Geschäftsordnung des Kongresses sowie der Entscheidungen, Vereinbarungen und Rechtsvorschriften, um sie danach zu veröffentlichen. Er muss auch die ihm als Haushaltskapitels zustehenden Verwaltungsentscheidungen und andere amtliche Unterlagen unterzeichnen.
    2. Er muss den Entwurf des Haushaltsplans zur Diskussion im Plenum stellen und dem Ältestenrat über Bauauftragsvorgänge und den Erwerb von Waren und Dienstleistungen aus den eigenen Haushaltsmitteln berichten.
    3. Der Präsident muss dem Ältestenrat die Tagesordung jeder Sitzung des Plenums und der ständigen Versammlung unterbreiten. Er ist auch zuständig für die Gesamtliste und Zusammensetzung der Aussschüsse und der Ständigen Versammlung und für jede Art von Plan oder Vorschlag, um den Sitzungsablauf und die Leistungsfähigkeit des Kongresses zu erleichtern und zu verbessern.
    4. Er muss den Regierungsorganen und der Verwaltung anordnen, dass sie die Auskunftsersuchen der Mitglieder des Kongresses gemäß Artikel 96 der Verfassung beantworten. Wenn keine Antwort erfolgt, muss einer der Stellvertreter diese Auskunftersuchen nach fünfzehn Tagen wiederholen, wie im Artikel 87 dieser Geschäftsordung vorgesehen ist.
    5. Er ordnet die Ausgabe des amtlichen Passes für die Mitglieder des Kongresses an, nach Gesetz Nº 23274, geändert von Gesetzesverordnung Nº 832, sowie für die ehemaligen Präsidenten des Kongresses, wenn sie nicht verhindert sind.

    (geänderter Absatz. Gesetzgebungsbeschluss des Kongresses N° 011-2001-CR, verkündet am 13. Oktober 2001)

    (geänderter Absatz. Gesetzgebungsbeschluss des Kongresses N° 025-2005-CR, am 21. Juli 2006 veröffentlicht.)

    1. Er ist zuständig für die Aufsicht der Parlamentsgremien und der Verwaltung sowie dafür, die notwendigen Vorkehrungen zur richtigen Verwaltung der Finanzmittel und des Personals zu treffen.
    2. Er ist zuständig für die Veröffentlichung im Amtsblatt „El Peruano“ oder anderen sehr verbreiteten Zeitungen der Liste der Mitglieder des Kongresses, die spät kommen oder nicht an den Sitzungen teilnehmen oder nicht dableiben, es sei denn, sie hätten eine Ausschusssitzung.
    3. Der Präsident nimmt die anderen, ihm von dem Plenum und dieser Geschäftsordung übertragenen Aufgaben wahr.


    Die Stellvertreter vertreten den Präsident in der vorgesehenen Reihenfolge und nehmen die dem Präsidenten übertragenen Aufgaben wahr.

    (geänderter Artikel, vom Plenum des Kongresses am 06. März 1998 verabschiedet)

     

     

    Verantwortlich für die Information:

    Technisches Sekretariat

     

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