FRAKTIONEN

Die vollständige Liste der Mitglieder des Kongresses [nur in spanischer Sprach]

Die Fraktionen sind Vereinigungen von Mitgliedern des Parlaments, die gemeinsame oder ähnliche Ideen und Interessen haben und gemäß folgender Regeln zusammengesetzt werden:

  1. Die Fraktionen sind im Kongress vertretene Parteien oder Bündnisse politischer Parteien von mindestens fünfMitgliedern. ((geänderter Absatz. Gesetzgebungsbeschluss des Kongresses N° 005-2015-2016-CR, am 9. Juli 2016 veröffentlicht).
  2. Mitglieder des Kongresses, die sich zusammenschließen wollen, ohne Fraktionsmindeststärke zu erreichen, können als Gruppe anerkannt werden, aber nur um Gesetzentwürfe einzubringen, es sei denn, zwei oder mehr im Kongress vertretene Parteien schließen sich zusammen, um eine Fraktion zu bilden.
  3. Keinesfalls können die Mitglieder, die derselben Partei angehören, getrennte Fraktionen bilden.
  4. Jede Fraktion gibt sich ihre eigene Geschäftsordnung, die für alle Angehörigen verbindlich ist.


Die Fraktionen werden im Generalsekretariat registriert. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben haben sie das Recht, über eigenen Mitarbeiter, Finanzmittel und Büros zu verfügen, proportional zur Zahl ihrer Mitglieder.

Die Fraktionen wählen ihre Vertreter, ordentliche Mitglieder und Stellvertreter, für die in der Geschäftsordnung festgelegten Beschlussorgane des Kongresses und müssen dem Generalsekretär darüber schriftlich Bericht erstatten. Sie stellen auch ihre Kandidaten für die Besetzung der Stellen des Vorstandes und der Ausschüsse auf und orientieren das Einbringen der Gesetzentwürfe, wie es im Artikel 76 dieser Geschäftsordnung vorgesehen ist. Die Unterlagen über die Wahl dieser Vertreter müssen von mindestens der Hälfte plus einer Person der Mitglieder der Fraktion unterzeichnet werden.

(geänderter Artikel. Gesetzgebungsbeschluss des Kongresses N° 025-2005-CR, am 21. Juli 2006 veröffentlicht).

 

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