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MITGLIEDER DES KONGRESSES NACH WAHLKREIS

Parlamentariergruppen Wahlperiode 2016-2021 [nur in spanischer Sprach]

Die vollständige Liste der Mitglieder des Kongresses [nur in spanischer Sprach]

Sie sind in der Regel interfraktionnelle Zusammenschlüsse von Parlamentariern, die die Annäherung der außenpolitischen Beziehungen zwischen dem Kongress und den Parlamenten anderer Länder zu fördern suchen. 

Zu ihren Zielen gehören ein kontinuierlicher Dialog, die Zusammenarbeit und die gegenseitige Konsultation zu Fragen von gemeinsamen Interesse, sowie der ständigen Austrausch der parlamentarischen Informationen und Erfahrungen mit anderen nationalen Parlamenten. 

Die Mindestanzahl von Mitgliedern zur Bildung einer Parlamentariergruppe beträgt fünf, die aktiv sind. Die Ex-Kongressmitglieder können auch eine Parlamentariergruppe bilden, wenn sie Beziehungen zu den Ländern gehabt haben, deren Verbände sie integrieren wollen. 

Sobald die Parlamentariergruppe eingesetzt ist, kann sie durch eine schriftliche Mitteilung an den entsprechende Exekutivausschuss, die der Auswärtige Auschuss des Kongresses zur Kenntnis gebracht wird, neuere Mitglieder aufnehmen 

Die Organe eine Parlamentariergruppe sind: 

  1. Vollversammlung
  2. Exekutivausschuss 

Die Generalversammlung ist das wichtigste beratende Organ der Parlamentariergruppe. Sie versammelte sich mindestens einmal jährlich nach Einberufung durch den Vorsitzenden des Exekutivauschüsses. Er beruft auch außerordentliche Sitzungen von sich aus oder auf Antrag von mindestens einem Fünftel der aktiven Mitgliedern. Das Quorum der Sitzungen ist in der ersten Anruf die Hälfte plus eines seiner aktiven Mitglieder, während im zweiten Anruf keine Beschlussfähigkeitsvorschrift zu beachten ist. 

Die Vollversammlung setzt sich aus allen Mitgliedern der Parlamentariergruppe zusammen. Ihre Entscheidungen werden bei Übereinstimmung getroff. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die allgemeine Politik zu entwickeln und die Aktivitäten der Parlamentariergruppe in Abstimmung mit dem Auswärtigen Ausschuss des Kongresses zu planen. 

Der Exekutivausschuss ist das Vertretungsorgan der Parlamentariergruppe; ihr Hauptziel ist es, die Entscheidungen und Vereinbarungen der Vollversammlung auszuführen. Er besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten, zwei Direktoren und einem Sekretär.


VERANTWORTLICH FÜR DIE INFORMATIONEN: 

 Auswärtiger Ausschuss

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