DAS PLENUM

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Das Plenum ist die oberste beratende Versammlung des Kongresses. Es besteht aus der Gesamtheit aller Mitglieder des Kongresses und richtet sich nach den Vorschriften für die Beschlussfähigkeit und die sonstigen Abläufe im Sinne der Verfassung und der vorliegenden Geschäftsordnung. Während der Plenarsitzungen werden alle Vorlagen behandelt sowie Abstimmungen durchgeführt, und jede andere Handlung, die von der Verfassung, den Gesetzen und den Durchführungsbestimmungen vorgesehen sind.

Am Anfang jeder Sitzungsperiode sollen die Fraktionen und der Ministerrat einen ausführlichen Antrag über die Verhandlungsgegenstände und Gesetzentwürfe stellen, deren Beratung und Verabschiedung sie während dieser Sitzungsperiode für erförderlich halten. Das Plenum stimmt darüber ab, welche Vorlagen auf die Gesetzgebungsagenda gestellt werden. Nur die, die die einfache Mehrheit erreichen, können auf die Gesetzgebungsagenda gesetzt werden. Die Erörterung dieser Gesetzentwürfe sind in den Ausschüssen sowie im Plenum vorrangig, vorbehaltlich des Artikels 105 der Verfassung. Diese Bestimmung bedeutet jedoch nicht, dass andere Vorlagen nicht diskutiert und begutachtet werden können.

(Ergänzter Absatz. Gesetzgebungsbeschluss des Kongresses N° 011-2001-CR, am 13 Oktober 2001 veröffentlicht).

 

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