DER OBLEUTERAT

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Der Obleuterat besteht aus dem Vorstand und einem Sprecher jeder Fraktion, dessen Stimmgewicht im Verhältnis zur Stärke der einzelnen Franktionen steht. Der Obleuterat hat die folgende Aufgaben:

  1. Die Ausarbeitung der Liste der Ausschüsse, für ihre Annahme durch den Ältestenrat und danach durch das Plenum des Kongresses.
  2. Mit der Zustimmung von drei Fünfteln der im Obleuterat vertretenen Mitglieder des Kongresses befreit er eine Vorlage vor der Überweisung an den zuständigen Ausschuss und der internen Veröffentlichung. Im Falle, dass die Exekutive dringende Gesetzentwürfe vorlegt, brauchen diese Befreiungen nur die Zustimmung der einfachen Mehrheit der dort vertretenen gesetzlichen Zahl der Kongressmitglieder.
  3. Die Erweiterung der Tagesordnung der Sitzungen und die Festlegung der Prioritäten während der Debatte, immer mit der Zustimmung der dort vertretende gesetzlichen Zahl der Kongressmitglieder ist.
  4. Die sonstigen Aufgaben, die die vorliegende Geschäftsordnung festlegt.

(eingefügter Artikel. Gesetzgebungsbeschluss des Kongresses N° 011-2001-CR, am 13 Oktober 2001 veröffentlicht.)


(geänderter Artikel. Gesetzgebungsbeschluss des Kongresses N° 025-2005-CR, am 21 Juli 2006 veröffentlicht. )

 

Verantwortlich für die Information:

Technisches Sekretariat

 

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