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Sie sind zuständig für die Prüfung und die Erstellung der Berichte für gewöhnliche Angelegenheiten der Gesetzgebungsagenda, vor allem im Zusammenhang mit der Gesetzgebungs- und Kontrollfunktion. Die Anzahl der ständigen Ausschüsse wird von dem Präsidentem des Kongresses in Abstimmung mit den Fraktionen oder nach Anhörung des Ältestenrates und gemäß der Staatsstruktur vorgeschlagen.
Liste der gundlegen ständigen Ausschüsse:
Die Ausschüsse werden als Spiegelbild der Regierung eingesetzt, das heißt, es steht praktisch jedem Ministerium ein Ständiger Ausschuss gegenüber. Ihre Einsetzung soll auch den wichtigsten Fragen des Landes entsprechen.
(geänderter Absatz. Gesetzgebungsbeschluss des Kongresses N° 001-2001-CR, am 8. August 2001 veröffentlicht).
(geänderter Absatz. Gesetzgebungsbeschluss des Kongresses N° 001-2002-CR, am 7. August 2002 veröffentlicht).
(geänderter Absatz. Gesetzgebungsbeschluss des Kongresses N° 001-2003-CR, am 6. August 2003 veröffentlicht).
(geänderter Absatz. Gesetzgebungsbeschluss des Kongresses N° 001-2005-CR, am 6. August 2005 veröffentlicht).
(geänderter Absatz. Gesetzgebungsbeschluss des Kongresses N° 025-2005-CR, am 21. Juli 2006 veröffentlicht).
(geänderter Absatz. Gesetzgebungsbeschluss des Kongresses N° 001-2006-CR, am 6. August 2006 veröffentlicht).
(geänderter Absatz. Gesetzgebungsbeschluss des Kongresses N° 001-2011-CR, am 7. August 2011 veröffentlicht).
(geänderter Artikel, vom Plenum des Kongresses am 6. März 1998 verabschiedet.)
Verantwortlich für die Information:
Technisches Sekretariat