STÄNDIGE AUSSCHÜSSE

Möchten Sie die Liste der Mitglieder von den Ständigen Ausschüssen einsehen, klicken Sie bitte hier [nur in spanischer Sprach]

Sie sind zuständig für die Prüfung und die Erstellung der Berichte für gewöhnliche Angelegenheiten der Gesetzgebungsagenda, vor allem im Zusammenhang mit der Gesetzgebungs- und Kontrollfunktion. Die Anzahl der ständigen Ausschüsse wird von dem Präsidentem des Kongresses in Abstimmung mit den Fraktionen oder nach Anhörung des Ältestenrates und gemäß der Staatsstruktur vorgeschlagen. 

Liste der gundlegen ständigen Ausschüsse:

  1. Ausschuss für Landwirtschaft
  2. Ausschuss für Wissenschaft, Innovation und Technologie
  3. Ausschuss für Außenhandel und Tourismus
  4. Ausschuss für Verfassung und Geschäftsordnung
  5. Ausschuss für Kultur und Kulturerbe
  6. Ausschuss für Verbraucherschutz und Regulierungsbehörde für öffentliche Dienstleistungen
  7. Ausschuss für Verteidigung, Inneres, alternative Entwicklung und Drogenbekämpfung
  8. Ausschuss für Dezentralisierung, Regionalisierung, Gemeindeverwaltung und Modernisierung der Staatsverwaltung
  9. Ausschuss für Wirtschaft, Bankwesen, Finanzen und Untersuchung von Finanztransaktionen
  10. Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport
  11. Ausschuss für Energie und Bergbau
  12. Ausschuss für Überwachung und Rechnungsprüfung
  13. Ausschuss für soziale Eingliederung und Menschen mit Behinderungen
  14. Geheimdienst-Ausschuss
  15. Ausschuss für Justiz und Menschenrechte
  16. Ausschuss für Frauen und Familie
  17. Ausschuss für Haulhalt und allgemeine Rechnung der Republik
  18. Ausschuss für Produktion, Mikro- und Kleinunternehmen,und Genossenschaften
  19. Ausschuss für Andinische, Amazonische und  Afroperuanische Völker, Umwelt und Ökologie
  20. Auswärtiger Ausschuss
  21. Ausschuss für Gesundtheit und Bevölkerung
  22. Ausschuss für Arbeit und Sozialversicherung
  23. Ausschuss für Verkehr und Kommunikation
  24. Ausschuss für Bau- und Wohnungswesen

Die Ausschüsse werden als Spiegelbild der Regierung eingesetzt, das heißt, es steht praktisch jedem Ministerium ein Ständiger Ausschuss gegenüber. Ihre Einsetzung soll auch den wichtigsten Fragen des Landes entsprechen.

(geänderter Absatz. Gesetzgebungsbeschluss des Kongresses N° 001-2001-CR, am 8. August 2001 veröffentlicht).
(geänderter Absatz. Gesetzgebungsbeschluss des Kongresses N° 001-2002-CR, am 7. August 2002 veröffentlicht).
(geänderter Absatz. Gesetzgebungsbeschluss des Kongresses N° 001-2003-CR, am 6. August 2003 veröffentlicht).
(geänderter Absatz. Gesetzgebungsbeschluss des Kongresses N° 001-2005-CR, am 6. August 2005 veröffentlicht).
(geänderter Absatz. Gesetzgebungsbeschluss des Kongresses N° 025-2005-CR, am 21. Juli 2006 veröffentlicht).
(geänderter Absatz. Gesetzgebungsbeschluss des Kongresses N° 001-2006-CR, am 6. August 2006 veröffentlicht).

(geänderter Absatz. Gesetzgebungsbeschluss des Kongresses N° 001-2011-CR, am 7. August 2011 veröffentlicht).

(geänderter Artikel, vom Plenum des Kongresses am 6. März 1998 verabschiedet.)

 

Verantwortlich für die Information:

Technisches Sekretariat

 

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