GESCHICHTE DES KONGRESSES

Nach einem langwierigen emanzipatorischen Prozess, der mit den ersten indianischen und kreolischen Rebellionen begonnen hatte, wurde Peru endlich als eine freie und unabhängige Nation geboren. Eine der Höhepunkte war am 28. Juli 1821, als der argentinische Befreier General José de San Martín die formale nationale Unabhängigkeit des Vizekönigreichs Peru als souveräner Staat erklärte.

Vorderansicht des Hauptplatzes von Lima am Anfang der Republik

Die doktrinäre Grundlagen des Emanzipationsprozesses standen im engen Zusammenhang mit der damaligen demokratischen Gedankenwelt, wonach man die volle Geltung der bürgerlichen Rechte und Pflichten, die Konsolidierung der rechtlichen und politischen Ordnung des Landes, die Achtung von Gesetz und Verfassung sowie den Wohlstand der Bevölkerung und die geltenden Garantien und Rechte der Person zu sichern versuchte.

Eins der wichtigsten Hilfsmittel, um dieses Gedankengut zu verwirklichen und das Erreichen der Ziele zu gewährleisten, ist die Gewaltenteilung. Dabei bestehen drei verschiedene Gewalten selbständig und unabhägig voneinander: Exekutive (vollziehende Gewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative. In Peru ist der Kongress der Republik nach dem Prinzip der Gewaltenteilung die gesetzgebende Gewalt (Legislative). Seine Mitglieder werden von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner und freier Wahl gewählt, weshalb sie ihre Mandate in Vertretung des Volkswillens ausüben.

Die erste Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung erfolgte durch General Jose de San Martín nach Verordnung Nr. 146 vom 27. Dezember 1821. Zu diesem Zweck wurde eine Kommission zur Ausarbeitung der Wahlverordnung eingesetzt. Es wurde auch die Zahl der Abgeordneten in 79 „Besitzer“ und 38 „Stellvertreter“ festgesetzt, die gemäß dem Bevölkerungsaufbau jedes Wahlkreises gewählt wurden.

Die Abgeordneten versammelten sich zum ersten Mal am 20. September 1822 um 10:00 a.m. im Regierungspalast. Von dort gingen sie zur Kathedrale - um die Messe zu hören - die der Dechant Kirchengouverneur des Erzbistums von Lima, Francisco Javier de Echagüe zelebrierte. Nachher wurde die Hymne Veni Sancte Spiritus gesungen und dann sprach der Dechant die Eidesformel:

Schwöret ihr bei Gott und Vaterland die Heilige, Römisch-Katholische und Apostolische Kirche als Staatsreligion zu erhalten und die Integrität der Nation zu bewahren; keine Anstrengungen zu scheuen, das Land von den Unterdrückern zu befreien; die von den Völkern erteilten Vollmachten auszuüben, und die hohen Ziele zu erfüllen, wofür ihr gewählt worden seid? Die Abgeordneten antworteten: „Ja, wir schwören es“.

Nachher berührten sie jeweils zu zweit das Buch der Heiligen Schrift und schließlich merkte San Martin an:

Wenn ihr erfüllt was ihr geschworen habt, Gott mög euch dafür belohnen, wenn nicht, wird Er und das Vaterland euch dafür veruteilten.

Dann stimmte der Kirchengouverneur mit dem Chor das Tedeum an. Gleichzeitig wurden auf dem Hauptplatz von Lima, in Callao und allen Schiffen der Kriegsmarine 22 Kanonenschüsse abgefeuert. In der Stadt hörte man überall ein Glockenläuten bis zur Ankunft der Abgeordneten in der San Marcos Universität. Der erste verfassungsgebende Kongress wurde in der Universitätskapelle am 20. September 1822 abgehalten, die sich damals auf den gegenwärtigen Gelände des Parlamentsgebäudes befand. Vor dieser Versammlung verzichtete San Martin auf das Amt des Protektors von Perú, um das Volk völlig frei über sein Schicksal entscheiden zu lassen. Der Protektor hielt diese Ansprache:

„Peruaner, von nun an ist der souveräne Kongress eingesetzt und das Volk übernimmt wieder überall die Macht.

Als San Martin die Versammlung verlassen hatte, wählten die Abgeordneten Dr. Toribio Rodriguez de Mendoza und Dr. José Faustino Sanchez Carrión zum zeitweilichen Präsidenten und beziehungsweise zum Sekretär. Die Mitglieder des ersten Vorstands wurden sofort gewählt. Danach stellte sich das Ergebnis wie folgt dar: Präsident: Francisco Javier de Luna Pizarro; Stellvertreter: Manuel Salazar y Baquíjano; erster Sekretär: José Faustino Sánchez Carrión; und zweiter Sekretär: Franciso Javier Mariátegui. Aus diesem Anlass sagte der Präsident des Kongresses:

Die verfassungsgebende Versammlung von Peru wird feierlich konstituiert und eingerichtet. Alle Gewalt geht vom Volke aus und sie liegt beim Kongress, der seine legitime Vertretung ist.

Nach unwiderruflichem Verzicht von San Martin auf das Amt des Protektors übernahm der Kongress provisorisch die Ausübung der vollziehenden Gewalt, durch Einsetzung einer Kommission, genannt Verwaltungsrat (Junta Gubernativa) von Peru, die aus drei Abgeordneten bestand: José de la Mar, Felipe Antonio Alvarado und Manuel Salazar y Baquíjano.

Zum Funktionieren des Kongresses benannten die Abgeordneten die ersten Beamten. Zuerst den Generalsekretär, don Manuel Herrera y Oricaín, dessen Ernennung in der Sitzung vom 12. Oktober 1822 beschlossen wurde.

Von Anfang an war die Tätigkeit des Kongresses sehr intensiv. Beispiele dafür sind: die Bearbeitung der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats; die Verleihung des Rechtstitels Generalissimus an José de San Martín; die Zustimmung zur Geschäftsordnung des Kongresses; die Festlegung der Grundlagen der Verfassung Perus, die am 17. Dezember 1822 verkündet wurde, und die Bearbeitung der Verfassung, verkündet am 12. November 1823.

In unserer ersten Verfassung bezeichneten die Abgeordneten Gott als höchste Inspirationsquelle und als Aktionsziel die Verankerung grundlegender Freiheiten sowie das Glück der Völker:

In Gottes Namen, dessen Macht alle Gesellschaften gegründet wurden und dessen Weisheit die Gesetzgeber zu Gerechtigkeit inspiriert.

Wir, der Kongress der Republik von Peru, in Ausübung der jedem einzelnen von uns von den Völkern übertragenen Vollmachten zur Befestigung ihrer Freiheiten, zur Förderung ihres Glücks und die Regierung Perus durch ein zu erarbeitendes Grundgesetz zu bestimmen, gemäß den anerkannten und verpflichtenden Grundlagen,verordnen und bestätigen die folgende Verfassung: ...“

Dies waren und sind noch die Grundsätze, die die Betätigung des Parlamenten regeln, im Bewusstsein, zum dauerhaften Dienst des Landes berufen zu sein.

Im gesellschaftlicher Hinsicht führte die Eröffnung der Abgeordnetenkammer und des Senats sowie einiger Verfassungs­versammlungen zur Stärkung des Mittelstandes. Der erste Kongress war das Symbol einer gesellschaftlichen Rebellion gegen das ständisch-aristokratische System; das heißt; es bedeutete die Auflösung der alten Regierungsform, des Vizekönigreiches. Aus theoretischer Sicht gewann das kreolische Bürgertum die Vergfügung über die Macht in einem liberalen Gewand mit einigen wenigen und resignierten Überlebenden aus dem alten Erbadel, die die Befehlsgewalt über den Emanzipationsprozess verloren hatten.

Die Verkündung der Gesetze, die die so genannten “Verbindungen” und besonders die „Mayorazgo“ (Vorrechte des Erstgeborenen) (1838, 1848) zu beenden versuchten, und danach das Bürgerliche Gesetzbuch (1851) öffneten den Weg zum persönlichen Besitztitel sowie zur Verminderung der Erbungleichheiten unter den Kindern und zerstörten einige der wirtschaftlichen Fundamente, auf die sich die alte Aristokratie stützte. Damit erreichte man mehr Gleichheit als mit der alten Gesetzgebung.“ Siehe Anmerkung.

Der erste Verfassungskongress von Peru (1822-1825) bestand aus – Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern – 28 Rechtsanwälten, 26 Geistlichen, 8 Ärzten, 9 Kaufleuten, 6 Angestellten, 5 Militärs und 5 Grundbesitzern. 14 von ihnen stammten aus anderen lateinamerikanischen Ländern: 9 aus dem danach Großkolumbien genannten (Venezuela, dem jetzigen Kolumbien und dem künftigen Ecuador); 3 aus Argentinien, 1 aus Chile und 1 aus dem jetzigen Bolivien. In der ersten Hälfte des XIX Jahrhunderts waren es vorwiegend Rechtsanwälte und Geistliche. Seit 1870 besteht der Kongress zunehmend aus Universitätsprofessoren, Ingenieuren, Rentiern, Lehrern, usw.

Gemäß Artikel 102 der Verfassung von Peru hat der Kongress die folgenden Befugnisse:

  1. Gesetze und Gesetzgebungsbeschlüsse zu erlassen sowie sie auszulegen, zu verändern oder aufzuheben.
  2. Auf die Erfüllung der Verfassung und der Gesetze zu achten und zu veranlassen, dass die Rechtsbrecher zur Verantwortung gezogen werden.
  3. Den Verträgen zuzustimmen.
  4. Den Haushalt zu verabschieden.
  5. Die Darlehen zu genehmigen.
  6. Das Amnestierecht auszuüben.
  7. Die territoriale Abgrenzung auf Vorschlag der Exekutive anzunehmen.
  8. Die Zustimmung für die Anwesenheit ausländischer Truppen auf nationalem Territorium zu erteilen, insofern sie die Souveränität der Republik nicht gefährdet.
  9. Die Auslandsreisen des Präsidenten zu genehmigen.
  10. Andere Aufgaben wahrzunehmen, die ihm die Verfassung übertragen hat und die seiner Gesetzgebungsfunktion entsprechen.

PERIODEN DER GESCHICHTE DES KONGRESSES

Die Aufteilung der Geschichte des Kongresses von Peru in Perioden ist keine leicht zu lösende Aufgabe wegen der Schwierigkeiten unserer politischen Geschichte, die durch zahlreiche Militärregierungen, durch den dauernden Bruch der verfassungsmässigen Ordnung, durch die doktrinären und programmatischen Differenzen unter den verschiedenen im Parlament vorherrschenden Tendenzen, usw. bestimmt worden ist. Trotz solcher Hindernisse macht das Gewicht des Kongresses für die Existenz der Demokratie die anstehende Aufgabe unbedingt notwendig. Das Verständnis der geschichtlichen Bedeutung der Kongressentwicklung wird uns helfen, eine objektive und klare Vorstellung von der peruanischen Demokratie zu vermitteln.

Eine der unersetzlichen Eigenschaften der Demokratie ist die Bürgerbeteiligung am öffentlichen Leben. Deswegen nehmen wir als Grundlage den Grad der Bürgerbeteiligung, um die Aufteiling der effektiven Geschichte des Kongresses in Perioden zu erarbeiten.

NOMINALE DEMOKRATIE (1822-1895)

Aufgrund der schwachen politischen Institutionen wird diese Periode so benannt. Wahlprozesse sind solche nur dem Namen nach. Das Wahlverfahren wurde wie folgt geregelt:

  1. Die kommunalen Behörden bereiteten das Wahlregister vor.
  2. Die wahlberechtigten Bürger gingen zuerst in die Kirche und danach wählten sie die Mitglieder des Wahlvorstandes.
  3. Sofort nach Einsetzung des Wahlvorstandes wurden die entsprechenden Wahlmänner festgelegt, die die Wahlkreise in jedem Bezirk bilden.
  4. Die Wahlberechtigten der Provinzhauptstädte wählten unter den Kandidaten die Senatoren, Abgeordneten und den Präsidenten der Republik. Es gab regelrechte Schlägereien, wo sich Gruppen bezahlter Schläger feindlich gegenüberstanden, um gewaltsam die Kontrolle über die Wahlvorstände zu gewinnen. Die „abgewählten“ Sektoren legten vor dem Kongress die sogenannten „Dualitäten“ und „Trialitäten“ vor.
  5. Der Kongress war damals die einzige Kontrollinstanz. Jede Kammer prüfte die Mandate der gewählten Kongressmitglieder und entschied über die vorgelegten „Dualitäten“ und „Trialitäten“. Diese Entscheidungen gründeten sich auf politische Kriterien, eine Schwäche, die durch die Verfassung von 1860 noch verstärkt wurde, in der festgelegt wurde, das jeweils nur ein Drittel der Kongress-Sitze neu besetzt wird. Durch diesen Mechanismus versuchte die amtierende Mehrheit, die Kontrolle über die jeweilige Kammer behalten.

In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die erste Verfassungen und Wahlgesetze Perus den Analphabeten das Stimmrecht nicht erlaubten. Es gab jedoch Zeiträume, wo sie das Recht ausüben konnten, oder wo das Stimmrecht für die analphabetischen Indianer und Mestizen erlaubt war. Eine der wichtigsten Debatten über das Stimmrecht für die analphabetischen Indianer fand 1849 zwischen Bartolomé Herrera und Pedro Gálvez statt: Herrera war dagegen und Gálvez ein eifriger Anhänger. Das Wahlrecht war eigentlich mehr nominal als effektiv und war gültig bis zur Verfassung von 1860. Es wurde vom Wahlgesetz von 1890 aufgehoben. Ebenso nahm das Gesetz der Wahlreform von 1896 die Analphabeten von Wahlprozessen aus:

Wahlberechtigt sind die Peruaner, die das einundzwanzigte Lebensjahr vollendet haben oder die, die verheiratet sind und das Alter nicht erreicht haben; die, die lesen und schreiben können und im Zivilregister ihres Bezirks eingeschrieben sind.“

Durch diese Norm wurde die ehemalige Beteiligung der analphabetischen Indianer an den Wahlprozessen aufgehoben und dadurch wurde ein umfangreiche Sektor der Bevölkerung ausgeschlossen.

Unter den hervorragendsten Mitgliedern des Kongresses während dieser Periode waren: Francisco Javier de Luna Pizarro, der erste Präsident des Kongresses; Toribio Rodríguez de Mendoza; Hipólito Unanue; José de la Mar; Manuel Lorenzo de Vidaurre; Juan Antonio Távara, der erste Präsident der Abgeordnetenkammer; Andrés Reyes, der erste Präsident des Senats; Manuel Salazar y Baquíjano; José Echenique; Ramón Castilla; Francisco de Paula González Vigil; Evaristo Gómez Sánchez; Bartolomé Herrera; Ricardo Palma; Manuel Pardo y Lavalle, der erste Zivilpräsident der Republik; Francisco García Calderón; José Gálvez Egúsquiza y Miguel Grau Seminario, der größte Nationalheld der Kriegsmarine von Peru.

STEUERABHÄNGIGE DEMOKRATIE (1896-1931)

Die Unregelmässigkeiten des Wahlsystems führten zu einer Entwürdigung der Wahlen und der Prüfung der Mandate durch die Kammern.

Gedenksitzung anlässlich des 100jahrigen Jubiläums der Unabhängigkeit von Peru.

Diese Periode umfasst die von dem Historiker Jorge Basadre sogenannten “aristokratische Republik” bis zum Ende der Elf Jahre Leguías. Sie wird steuerabhängige Demokratie genannt, weil die Wahlmechanismen auf Grundlage des Steuerzahlerverzeichnisses festgelegt wurden. Dabei sollte die Wahlversammlung während jeder Wahl – nach der vom Finanzministerium mitgeteilten Höhe der Steuerbetrages geordnet - eine Wahlliste mit den wichtigsten fünfundzwanzig Steurzahlern bilden, die in der jeder Provinzhauptstadt wohnten. Dann sollte sie durch Ziehung unten den größten Steuerzahlern die Leute benennen, die die Versammlungen des Registerskreises bilden. Sie wählten die Bürger für die Distriktversammlungen, das Generalzivilregister der Provinzen und die Ausschüsse der Wahlhelfer.

Die Befugnisse die, den wichtigsten Steuerzahlern in den Registerversammlungen gewährt wurden, kommen davon, wie versichert wurde, dass sie in einem Land mit so vielen Ungleichheiten die gebildesten Bürger waren, und weil angenommen wurde, dass sie sich für Ordnung und Recht einsetzen würden. Natürlich müssen wir heute feststellen, dass dies eine Form war, um die Vorherrschaft der wichtigsten wirtschaftlichen Kräfte zu konsolidieren“. Siehe Anmerkung.

Trotz den erwähnten Begrenztheiten ragten, unter anderen, Kongressmitgliedern in dieser Periode hervor: Guillermo Billinghurst, Antonio Miró Quesada, Julio C. Tello und Mariano H. Cornejo.

DEMOKRATIE MÄNNLICHER ALPHABETEN (1931-1955)

Nach dem Fall des Präsidenten Leguías benannte die Nationale Regierungsversammlung, die von David Samanez Ocampo geleitet wurde, eine Kommission, um den Wahlgesetzentwurf auf folgenden Grundlagen zu erarbeiten: eine selbständige Wahlgewalt einzurichten; die Minderheits-vertretung zu sichern; das Wahlgeheimnis und die Wahlpflicht festzusetzen und die wissenschaftliche Organisation des Wahlregisters zu gewährleisten. Die Wahlreform erlaubte den bis dahin unbekannten, notwendigen Rechtschutz für die Wahlen. Diese Reform wurde auf Grundlage der Organisation eines wirklichen Wahlregisters durchgeführt. Die Privilegien der wichtigsten Steuerzahler wurden abgeschafft. Weiterhin wurden aber Frauen und Analphabeten von der demokratischen Beteiligung ausgenommen.

Während dieser Periode sind, unter anderen, die folgenden Kongressmitgliedern besonders zu nennen:: José Gálvez Barrenechea, Julio de la Piedra, Emilio Romero Padilla, Fernando Belaúnde Terry und Manuel Seoane Corrales.

DEMOKRATIE MÄNNLICHER UND WEIBLISCHER ALPHABETEN (1956-1978)

Nach der zweiten Hälfte der XX. Jahrhundert unter dem Eindruck der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) und der neuen Ideen über die gleichen Rechte und Pflichten von Frauen und Männern wurde den Frauen vielerorts das aktive und passive Wahlrecht zuerkannt.

In Peru erhielten die Frauen während der Regierung von General A. Odría am 7. September 1955 durch den Kongress der Republik - Gesetz Nº 12391 - das aktive und passive Wahlrecht, wenn sie volljährig waren und schreiben und lesen konnten. So wurde die Verfassung durch dieses Gesetz geändert. Damit wurde Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erweitert, und der Kongress erreichte eine höhere und bessere Repräsentativität.

Die erste Frauen wurden 1956 als Kongressmitglieder gewählt:

Im Senat: 

Irene Silva Linares de Santolalla.

In der Abgeordnetenkammer:

  1. María Mercedes Colina Lozano de Gotuzzo;
  2. María Eleonora Silva y Silva;
  3. Juana Ubilluz de Palacios;
  4. Lola Blanco Montesinos de La Rosa Sánchez;
  5. Alicia Blanco Montesinos de Salinas;
  6. Manuela C. Billinghurst López;
  7. Matilde Pérez Palacio Carranza; und
  8. Carlota Ramos de Santolaya.

Zu diesem Verzeichnis müssen wir die Namen einiger männlichen Krongressmitglieder hinzufügen, die in dieser Periode wichtig waren, unter ihnen: Héctor Boza, Eduardo Miranda, Raúl Porras Barrenechea, Armando Villanueva del Campo, Alberto Arca Parró, Ramiro Prialé y Carlos Manuel Cox.

ALLGEMEINE DEMOKRATIE (1979-bis heute)

ie Verfassung von 1979 war die erste, die das Wahlrecht der Analphabeten voll und ganz anerkannte. Sie setzt fest, dass:

Wahlberechtigt sind die Peruaner, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Zur Ausübung des Wahlrechts muss man im Wählerverzeichnis eingetragen und im Besitz seine Bürgerrechte sein.

Das Stimmrecht ist persönlich, gleich, frei, geheim; es ist obligatorisch bis zum Alter von siebzig Jahren, und danach fakultativ.“

Durch diese Bestimmung wurde jede Form von Diskriminierung aufgehoben und die Legitimität des Wahlprozesses gestärkt, als Ergebnis einer freien und souveränen Entscheidung aller volljährigen Peruaner

Unsere gegenwärtige vom demokratischen Verfassungskongress von 1993 angenommene Verfassung erweiterte die Bürgerbeteiligung an den Staatsangelegenheiten durch das Referendum, die Gesetzgebungsinitiative, Dienstenthebung der politischen Beamten und die Möglichkeit, Rechenschaft zu fördern. Mit diesen Rechten wird beabsichtigt, die Bevölkerung, die sich traditionell am Rand der Gesellschaft befindet, zu begünstigen. So wird eine Beteiligung der Bürger am Entscheidungsprozess und an der Leitung des Schicksals ihres Landes ermöglicht.

Zu den wichtigsten Kongressmitgliedern während dieser Periode zählen: Víctor Raúl Haya de la Torre, Präsident der Verfassungsversammlung von 1978; Luis Alberto Sánchez; Manuel Ulloa Elías; Andrés Aramburú Menchaca; Héctor Cornejo Chávez und Roberto Ramírez del Villar.

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QUELLE: Archiv des Kongresses der Republik, und Ismael Echegaray, La Cámara de Diputados y las Constituyentes del Perú (1822-1965), Druckerei des Finanz- und Handelsministerium.


Verantwortlich für die Information:

Museum des Kongresses und der Inquisition

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